Artikel zum Thema: Reiseaufwandsentschädigung
Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
Februar 2026. Seit 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports... Lesen Sie weiter...
Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
Februar 2025. Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des... Lesen Sie weiter...
Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler bis Ende Februar
Februar 2024. Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des... Lesen Sie weiter...
Reisekostenbegriff im Umbruch
September 2007. :: Reisekostenersatz nach Rz 774 VereinsR gesetzwidrig Der UFS Innsbruck 19.1.2007, RV/0641 - I/06 hat eine Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass der Reisebegriff in Rz 774 VereinsR in Widerspruch... Lesen Sie weiter...